BESUCHSRECHT

Besuchsbegleitung

Nach Trennungen ist der Kontakt zwischen Kind und Elternteil manchmal nur mit neutraler Begleitung möglich. Ich sorge dafür, dass diese Besuche in einem geschützten Rahmen stattfinden können.

WAS ICH ANBIETE

  • Begleitete Besuche in neutraler Umgebung oder im gewohnten Umfeld
  • Sicherstellung des Kindeswohls während der Besuche
  • Beobachtung und Dokumentation für KESB oder Gericht
  • Unterstützung bei der Wiederannäherung
  • Professionelle Gesprächsführung bei Spannungen

FÜR WEN

  • Familien nach Trennung oder Scheidung
  • Bei Kindesschutzmassnahmen (KESB-Mandat)
  • Wenn Besuche konfliktbeladen sind
  • Bei Wiedereinstieg in den Kontakt nach längerer Pause

MEINE HALTUNG

Kinder haben ein Recht auf Beziehung – meine Aufgabe ist es, diesen Kontakt zu ermöglichen und zu schützen.

Ich arbeite neutral, professionell und mit dem Fokus auf das Kindeswohl. Dabei schaffe ich einen Rahmen, in dem Begegnung möglich wird – auch wenn die Situation herausfordernd ist.

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